Bei Schäden an Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Lastkraftwagen sowie deren Anbaugeräten stehen schnell hohe Schadenssummen im Raum. Hier empfiehlt sich die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Das gesamte Schadensbild wird im Gutachten festgehalten, welches die optimale Grundlage zur Regulierung darstellt.
Begutachtung von Nutzfahrzeugschäden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 – 19.00